Kompetenz

Steuerberatung für Direktinvestitionen in Erneuerbare Energien insbesondere Photovoltaik- und Batteriespeicher-Direktinvestitionen

Steueroptimierte Investitionen in Erneuerbare Energien – Photovoltaik-Direktinvestments / Batteriespeicher-Direktinvestments

In unserer Kanzlei hat sich über viele Jahre umfangreiche Expertise im Bereich der steuerlichen Beratung von Direktinvestitionen in Erneuerbare Energien aufgebaut. Wir begleiten deutschlandweit zahlreiche Projekte steuerlich und sorgen dafür, dass unsere Mandanten einerseits auf der Seite des Projektierers steuerlich alles richtig aufsetzen und damit IAB-fähige Investitionen auf den Markt bringen und andererseits auf der Seite der Investoren diese in ein renditetechnisch seriös konzipiertes Direktinvestment investieren, das zudem steuerlich attraktiv und wirklich lohnenswert ist.

Wir analysieren Angebote verschiedener Anbieter von Direktinvestitionen einerseits betriebswirtschaftlich für unsere Mandanten vor dem Hintergrund des sich stark wandelnden Strom- und Energiemarktes (Stichworte: Reduzierung und Vermeidung negativer Strompreise, Ausnutzung von Strompreis-Arbitrage unter Verwendung cleverer Batteriespeicher-Lösungen, attraktives Vermarktungskonzept, seriös aufgesetzte Wartungs- und Dienstleistungsverträge, nachvollziehbare Erlösgutachten für den spezifischen Jahresertrag, ...). Andererseits liegt der Fokus auf einer steuerlich korrekten Struktur und das immer auf den Einzelfall und die individuelle Situation des Mandanten bezogen.

Was bringt mir das und worauf muss ich achten?

Direktinvestitionen in Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher: Was bringt mir das und worauf muss ich achten? Ein Thema, das viele Mandanten umtreibt. Ein paar Fakten im Überblick:

Was bringt mir das?

  • Im Idealfall kein Eigenkapital außer dem Eigenkapital aus der Steuererstattung nötig (Steueroptimierter Vermögensaufbau) – wesentlicher Unterschied zu vielen Immobilientransaktionen
  • Steuererstattung liefert bei Steuerpflichtigem im Grenzsteuersatz bereits die ca. 30-35% nötigen Eigenkapitalanteil (realisiert über Investitionsabzugsbetrag bis zu 3 Jahre vor Erwerb + Sonderabschreibung im Jahr des Erwerbs + degressive AfA im Erwerbsjahr gemäß „Investitionsbooster" seit 01.07.2025). Rest vom Kaufpreis wird i.d.R. fremdfinanziert.
  • Solide und teils sicher planbare Renditen über 25-40 Jahre, bei Batteriespeichern eher 10-15 Jahre (durch Fremdkapitalhebel hohe Eigenkapitalrendite möglich)
  • Vergleichsweise unkomplizierte Investitionen und breite Angebotspalette vieler Anbieter von Direktinvestments am Markt

Worauf muss ich achten (PV/Batteriespeicher – einzeln oder in Kombination)?

  • Es tauchen zahlreiche Anbieter mit Werbung im Internet / Social Media auf. Auf den ersten Blick alle sehr ähnlich, gibt es doch teils erhebliche Unterschiede in den Angeboten von PV-Direktinvestments.
  • Kaufvertragsgestaltung zivil- und steuerrechtlich prüfen
  • Welche Anlagengröße hat die gesamte angebotene PV-Anlage (nicht nur meines gekauften Anteils)? Liegen EEG- oder PPA-Verträge vor? Wie hoch ist der (garantierte) planbare Erlös pro kWh Strom? Wie sieht die Vermarktungsform in 10, 15 und 20 Jahren aus?
  • Bei Einbezug (Direkter Kauf oder Mitnutzung über z. B. Infrastrukturnutzungsverträge) von Grünstromspeichern in die Stromvermarktung: Sind die Grünstrom-Batteriespeicher vertraglich bzw. konzeptionell korrekt aufgesetzt mit klaren Eigentums-/Nutzungsverhältnissen (Vermeidung von GbR-Risiken mit Folgen für IAB-Anerkennung!)
  • Kauf von direkt zurechenbaren Wechselrichtern / String-Wechselrichtern? Wie ist die Nutzung der gemeinsam mit anderen Investoren genutzten Infrastruktur vertraglich geregelt? Bei Batteriespeichern besonders kritisch prüfen, ob überhaupt ein IAB-fähiges Wirtschaftsgut gekauft wird (Rack-Lösung vs. Stand-alone Speicher inkl. eigenem Wechselrichter) – dies gilt für den Stand-alone Graustromspeicher genauso wie für den Grünstromspeicher, falls dieser zusammen mit einer PV-Anlage mit erworben wird und keine klar geregelte Infrastrukturnutzungsvereinbarung besteht
  • Wie hoch ist der Kaufpreis pro kWp? Unbedingt in Relation setzen zum spezifischen Jahresertrag der PV-Module (in kWh pro kWp Anlagengröße) – teils erhebliche Unterschiede!
  • Wie hoch sind die laufenden Betriebskosten + Pacht (in € pro kWp Anlagengröße) und wie ist dies vertraglich geregelt? Gibt es gesicherte Pachtverlängerungsoptionen und sind diese auch zivilrechtlich wirksam vereinbart?
  • Wie sieht das Vermarktungskonzept aus: reine EEG-Volleinspeisung? PPA Onsite oder Offsite? Direktvermarktung? Mitnutzung von Grünstromspeichern zur Verschiebung der Einspeisezeitpunkte und Erlösoptimierung? Wie ist die Erlöspartizipation bei mitgenutzten Batteriespeichern geregelt (einseitige Risiken bei Ihnen als Anlagenbetreiber oder fairer Profit Share mit z. B. klaren CPA- oder PPA-Verträgen und Regelungen zur Betriebskostentragung/Instandhaltung? Zugang zu künftig nach „MiSpeL" möglichen Graustrom-Tradingerlösen für bisherige Grünstromspeicher für Sie als mitnutzenden PV-Anlagenbetreiber?) Wie hoch sind die Direktvermarkter-Kosten? ...
  • Bei Stand-alone Batteriespeicher-Investments: wie sehen die Ertragsprognosen aus? Wer ist der Direktvermarkter/Trader (welche Märkte werden hier bedient, gibt es Zugang zur Regelenergie mit höheren Erlöspotenzialen?) und wie belastbar sind die Erlösprognosen? Regulatorische Risiken wie den 2026 laufenden „Agnes-Prozess" und Netzentgeltthemen auf Langfrist einkalkulieren. Repowering-Kosten je nach Speicher-Degradation und Fahrweise des Speichers (z. B. 2h/3h/4h-System, Zyklenanzahl, Entladetiefe) einkalkulieren
  • Wie sieht mein buchhalterisches / (umsatz)steuerliches Setup aus (Steuerplanung) und was kostet mich dies? Gehört in die Renditeplanung!
  • Passende Finanzierung

Was muss ich tun für einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) in 2026?

Wer rechtssicher z. B. noch in der 2026er Steuer einen IAB nutzen möchte, sollte sich bis Jahresende am besten Angebote einholen und dies dokumentieren. Ein Investment kann dann in den Jahren 2027-2029 erfolgen.

In unserer Kanzlei begleiten wir laufend verschiedenartige Invests von Steuerpflichtigen in PV-Direktinvestments (einzeln/als Familie/Investorengruppe über Gesellschaftsstrukturen) sowie seit einiger Zeit auch vermehrt Direktinvestments in Batteriespeicher-Projekte, ob Stand-alone oder Großspeicher. Jede Investition muss individuell betrachtet werden, insbesondere wenn z. B. Familien generationenübergreifend steueroptimiert Vermögen aufbauen. Zudem gibt es besondere Anforderungen, die sich aus den steuerrechtlichen Vorschriften zum Investitionsabzugsbetrag ergeben, sodass das gesamte Invest von seinem Aufbau steuerlich einmal durchgeprüft werden sollte. Kleine Ungenauigkeiten im Vertragswerk können den IAB gefährden.

Weitere Beratungsfelder im Bereich Photovoltaik + BESS / Erneuerbare Energien

  • Steuerbefreiung PV-Dachanlagen: Beratung zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für Photovoltaik-Dachanlagen und zur passenden steuerlichen Gestaltung.
  • Steuergestaltung rund um PV/BESS: Spezialisierte Beratung bei Konzeption, Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen — rechtssicher gestaltet. Insbesondere in vermögensverwaltenden Immobilienstrukturen gibt es Fallstricke aber auch viele Chancen der optimalen steuerlichen Konzeption einer PV-Anlage und Renditeoptimierung unter Anwendung/Nutzung von Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG und ggfs. zusätzlich dem Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 Nr. 1+4 UStG).

Unsere Themenseite

Photovoltaik-Steuerberatung – Themenseite von Steuber Ludwig

Besuchen Sie auch unsere Themenseite photovoltaik-steuerberatung.de – dort finden Sie alle Leistungen im Detail und können direkt Ihre Anfrage stellen.

Photovoltaik-FreiflächenanlagePhotovoltaik-Anlage und Batteriespeicher im Sonnenlicht

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